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Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung:
Gesetzliche Sicherheit und Umweltschutz

Vertrauen ist gut, zertifizierte Prüfung ist Pflicht
Ihr Experte für die Einhaltung der F-Gase-Verordnung

Die Dichtheitsprüfung ist für Betreiber von Klima-, Kälte- und Wärmepumpensystemen mit bestimmten Kältemittel-Füllmengen nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht (F-Gase-Verordnung der EU). Die regelmäßige Kontrolle verhindert das Austreten von Kältemitteln, schont die Umwelt und sichert die maximale Energieeffizienz Ihrer Anlage. Als zertifizierter Fachbetrieb ist die NoLi Cool GmbH Ihr verlässlicher Partner im Großraum Hanau für die lückenlose Einhaltung dieser Vorschriften.

Unsere Expertise im Umgang mit Kältemitteln ist die Grundlage unserer Arbeit. Die Gründer Eric Fuchs und Jozef Allakaj garantieren Ihnen eine präzise und rechtssichere Durchführung der Dichtheitsprüfung sowie eine umfassende Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Prüffristen einhalten, Bußgelder vermeiden und gleichzeitig die Langlebigkeit Ihrer Anlage maximieren.

Gesetzliche Grundlagen: Wer muss prüfen und wie oft?

Die Prüfpflicht richtet sich nicht nach dem Füllgewicht des Kältemittels in Kilogramm, sondern nach dessen CO2-Äquivalent (kg Kältemittel multipliziert mit dem GWP-Wert). Je höher das CO2-Äquivalent, desto häufiger muss geprüft werden.

Die aktuellen Prüfintervalle nach CO2-Äquivalent (Gewerbe)

Wir navigieren Sie durch die komplexen Prüffristen und stellen sicher, dass Ihre Anlage korrekt eingeordnet wird:

CO2-ÄquivalentFüllgewicht (Beispiel R410A)Prüfintervall
$\ge 5\ \text{t}$ CO2-Äquivalent$\approx 2.4\ \text{kg}\ \text{R}410\text{A}$Mindestens alle 12 Monate
$\ge 50\ \text{t}$ CO2-Äquivalent$\approx 24.0\ \text{kg}\ \text{R}410\text{A}$Mindestens alle 6 Monate
$\ge 500\ \text{t}$ CO2-Äquivalent$\approx 240.0\ \text{kg}\ \text{R}410\text{A}$Mindestens alle 3 Monate


● Wichtig: Anlagen mit hermetisch geschlossenen Systemen (wie die meisten Split-Klimaanlagen im Privatbereich) profitieren von verlängerten Prüfintervallen, wenn der Austritt unter $10\ \text{g}$ pro Jahr liegt. Wir prüfen Ihre Anlage auf diesen Status.

Private Anlagen und die Prüfpflicht

Die meisten kleinen Split-Klimaanlagen im Privatbereich liegen unterhalb der Grenze von $5\ \text{t}$ CO2-Äquivalent und sind somit von der gesetzlichen Prüfpflicht befreit.

  • Unsere Empfehlung: Auch wenn die Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine jährliche Funktions- und Dichtheitskontrolle im Rahmen der Wartung dringend ratsam. Dies beugt Defekten vor, sichert die Herstellergarantie und sorgt dafür, dass Sie keine Energie verschwenden.

Die Dichtheitsprüfung im Detail: Unsere zertifizierte Expertise

Eine Dichtheitsprüfung muss von zertifizierten Fachkräften mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden. Die NoLi Cool GmbH verfügt über die erforderlichen Zertifizierungen, um diese Prüfungen rechtskonform durchzuführen.

1. Präzise Lecksuche mit Hightech-Equipment

Wir nutzen hochsensible elektronische Lecksuchgeräte (Expertise), die selbst kleinste Mengen Kältemittel in der Luft detektieren können (bis zu $3\ \text{g}$ pro Jahr). Wir prüfen systematisch alle potenziellen Leckagepunkte, wie z.B. Lötstellen, Verschraubungen, Ventile und Kompressordichtungen.

Jede Prüfung muss lückenlos dokumentiert werden und mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Ergebnis der Prüfung.
  • Name, Anschrift und Zertifizierungsnummer des durchführenden Unternehmens.
  • Art und Füllmenge des Kältemittels.
  • Bei Leckage: die festgestellte Menge und die durchgeführte Reparatur.

Wir führen das Anlagenlogbuch für Sie – das ist unser Kümmerer-Versprechen zur Entlastung unserer Gewerbekunden.

Wird bei der Dichtheitsprüfung ein Leck festgestellt, sind wir gesetzlich verpflichtet und technisch in der Lage, dieses umgehend zu beheben.

  • Reparatur und Nachkontrolle: Nach der Reparatur der Undichtigkeit erfolgt eine Nachprüfung innerhalb eines Monats, um sicherzustellen, dass die Leckage dauerhaft behoben ist und das System wieder vollständig dicht ist.
  • Kältemittel-Management: Wir befüllen die Anlage nur mit der exakten Menge und verwenden moderne Kältemittel mit niedrigem GWP.

FAQ
Fragen zur Dichtheitsprüfung und Fristen

1. Was passiert, wenn ich die Dichtheitsprüfung vergesse?

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Prüffristen kann zu hohen Bußgeldern führen, die von den zuständigen Behörden verhängt werden. Zudem erlischt oft der Garantieanspruch des Herstellers, und die Effizienz der Anlage leidet stark. Wir empfehlen unseren Gewerbekunden die Aufnahme in einen Wartungsvertrag, der die Dichtheitsprüfung automatisch einschließt.

Für Gewerbeanlagen ist der Betreiber für die Führung und Aufbewahrung des Anlagenlogbuchs (Betriebsjournal) verantwortlich. Im Rahmen unserer Wartungs- und Serviceverträge übernehmen wir die lückenlose Protokollierung und stellen Ihnen die Dokumente digital oder in Papierform zur Verfügung. Das entlastet Sie und sichert die Rechtskonformität.

Der GWP (Global Warming Potential) ist ein Maß dafür, wie stark ein Kältemittel zum Treibhauseffekt beiträgt. Je höher der GWP-Wert, desto strenger sind die gesetzlichen Auflagen und desto kürzer die Prüfintervalle für die Dichtheitsprüfung. Die F-Gase-Verordnung zielt darauf ab, Kältemittel mit sehr hohem GWP schrittweise vom Markt zu nehmen. Wir beraten Sie zu zukunftssicheren Kältemitteln mit niedrigem GWP.

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